Konstruktionsdaten für KI-Training: Warum CAD-Dateien und technische Zeichnungen gefragt sind
Luca Weber-SchäferAktualisiert am 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
- Modelle für Konstruktion und Technik werden bisher vor allem mit öffentlich verfügbaren 3D-Daten trainiert. Autodesk erwartet deutlich bessere Ergebnisse mit professionellen Datensätzen.
- Erste Ankaufprogramme nennen technische Zeichnungen und CAD-Modelle ausdrücklich. Aus dem Markt werden Anfragen nach Leiterplatten-CAD, Architektur und Bau berichtet.
- Wertvoll sind Originalformate, vollständige Projekte mit Planständen und Stücklisten und lange Zeiträume.
- Technische Zeichnungen können nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG geschützt sein. Bei Architektenplänen bleibt das Urheberrecht beim Planer.
- Veröffentlichte Preise für Konstruktionsdaten aus Unternehmen gibt es noch nicht.
In vielen Betrieben liegen abgeschlossene Projekte als Ordner auf dem Server: Installationspläne, Fertigungszeichnungen, Baugruppen und Planstände aus vielen Jahren. Für KI-Labore sind genau solche Unterlagen interessant, weil sie in jeder Datei Maße, Toleranzen, Normen und räumliche Zusammenhänge enthalten. Dieser Beitrag beschreibt, wer solche Daten sucht, was sie wertvoll macht und welche Rechte vorher zu klären sind.
Warum suchen KI-Labore Konstruktionsdaten?
Weil KI-Modelle zunehmend technische Aufgaben übernehmen sollen und es dafür kaum professionelle Trainingsdaten gibt.
Modelle, die aus einer Beschreibung ein CAD-Modell erzeugen oder eine technische Zeichnung lesen sollen, müssen Geometrie, Aufbau und Funktion verstehen. Die Forschung arbeitet dafür bisher vor allem mit frei verfügbaren Modellen. Ein bekanntes Beispiel ist der ABC-Datensatz mit rund einer Million CAD-Modellen von der Plattform Onshape.[1] Autodesk hat sein experimentelles 3D-Modell Bernini mit zehn Millionen 3D-Formen aus öffentlich verfügbaren Daten trainiert und schreibt, die Modelle würden mit größeren, hochwertigen professionellen Datensätzen deutlich nützlicher.[2]
Professionelle Projekte unterscheiden sich von solchen Sammlungen: Sie bestehen aus vielen zusammenhängenden Dateien, durchlaufen mehrere Planstände und sind an reale Anforderungen gebunden, an Normen, Bauvorschriften und Fertigungsgrenzen. Solche Bestände liegen fast nur in den Unternehmen, die sie erstellt haben.
Wer kauft solche Daten?
Bisher wenige Programme, und Preise sind nicht öffentlich. Die Nachfrage wird aber sichtbar.
Das Verzeichnis Who Sells Data listet rund 30 Programme, die Unternehmen für Daten bezahlen. Die meisten suchen Kommunikations-, Ticket- und Geschäftsdaten. Ausdrücklich technische Zeichnungen und CAD-Modelle nennt dort bisher The General Data Company, die Betriebsdaten aus der Industrie gegen Einmalzahlung oder Umsatzbeteiligung ankauft; Opendatabay führt 3D-Raumdaten als eigene Datenart.[3] In einer Zusammenfassung eines Podcasts mit Ryan Lock, Mitgründer des Datenmaklers Polyshares, werden als aktuelle Anfragen der Labore Leiterplatten-CAD, Architektur, schwerer Bau und 3D-Daten aus Spielen genannt.[4]
Dass 3D-Daten gegen Vergütung lizenziert werden, zeigt Shutterstock: Gemeinsam mit NVIDIA trainiert das Unternehmen generative 3D-Modelle mit seinen eigenen 3D-Beständen und beteiligt die Urheber über einen Fonds.[5] Für Konstruktionsdaten aus Unternehmen gibt es noch keine veröffentlichten Preise. Wie wir einen Bestand einschätzen, steht im Artikel Was ist ein Datenbestand wert?
Was macht Konstruktionsdaten wertvoll?
Originalformate, vollständige Projekte, Kontext und lange Zeiträume.
| Merkmal | Besonders wertvoll | Weniger wertvoll |
|---|---|---|
| Format | Originalformate mit Parametern und Konstruktionsverlauf (STEP, Inventor, Revit, IFC) | Exporte als PDF oder Scans |
| Vollständigkeit | Ganze Projekte mit allen Planständen | Einzelne Zeichnungen ohne Zusammenhang |
| Kontext | Stücklisten, Änderungsmitteilungen, Abnahme- und Mängelprotokolle | Nur Geometrie |
| Zeitraum | Viele Jahre und viele Projekte | Wenige, ähnliche Projekte |
| Rechte | Eigene Konstruktionen | Kundenzeichnungen und Architektenpläne ohne Zustimmung |
Besonders gefragt sind Bestände, in denen sich ein Projekt über mehrere Systeme verfolgen lässt: vom Angebot über die Planung bis zur Abnahme, mit den zugehörigen E-Mails und Tickets. Dann sieht ein Modell nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Entscheidungen auf dem Weg dorthin.
Welche Rechte sind zu klären?
Wer die Unterlagen erstellt hat und für wen. Bei Konstruktionsdaten liegen die Rechte häufig nicht allein beim Unternehmen.
- Technische Zeichnungen und Pläne können als Darstellungen technischer Art geschützt sein (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG).[6] Der BGH lässt dafür ein geringes Maß an individueller Prägung genügen, der Schutzumfang ist dann aber entsprechend eng.[7] Geschützt ist nur die Form der Darstellung, nicht ihr technischer Inhalt.[8]
- Pläne von Architekten können zusätzlich als Entwürfe von Werken der Baukunst geschützt sein (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG). Das Urheberrecht bleibt beim Planer, der Bauherr erhält Nutzungsrechte nur so weit, wie der Vertragszweck es erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG).[9] Eine Lizenz für KI-Training ist davon ohne ausdrückliche Vereinbarung kaum gedeckt.
- Eigene Konstruktionen, vor allem zu aktuellen Produkten, können Geschäftsgeheimnisse sein (§ 2 Nr. 1 GeschGehG).[10] Sinnvoll ist deshalb, abgeschlossene Projekte und ausgelaufene Baureihen zu lizenzieren.
- Zeichnungen, die Kunden beigestellt haben, und Projekte unter Geheimhaltungsvereinbarung brauchen eine Zustimmung oder werden ausgeschlossen.
Wie wir Schriftfelder, Metadaten und Lagepläne bereinigen, beschreibt die Seite Konstruktionsdaten verkaufen.
Wie bereitet man einen Bestand vor?
Bestand erfassen, Rechte klären und die Originale unverändert aufbewahren.
- Bestand erfassen: welche Formate, wie viele Projekte, wie weit zurück und auf welchen Servern.
- Rechte klären: eigene Konstruktionen, Kundenzeichnungen, Architektenpläne und Geheimhaltungsvereinbarungen trennen.
- Originalformate behalten: nicht in PDF umwandeln und Planstände nicht zusammenführen.
- Nichts vorschnell löschen: Projektordner vor dem Aufräumen von Servern sichern.
Häufige Fragen
Kaufen KI-Labore CAD-Dateien?
Ja, die Nachfrage wächst. Im Verzeichnis Who Sells Data nennt bisher ein Ankaufprogramm ausdrücklich technische Zeichnungen und CAD-Modelle, aus dem Markt werden Anfragen nach Leiterplatten-CAD, Architektur und Bau berichtet. Veröffentlichte Preise gibt es noch nicht.
Sind Konstruktionsdaten mehr wert als E-Mails?
Pro Datei meist ja, weil jede Datei viele überprüfbare Angaben enthält. Den Preis bestimmen aber Umfang, Vollständigkeit, Zeitraum und die Rechtelage.
Sind technische Zeichnungen urheberrechtlich geschützt?
Sie können es sein, als Darstellungen technischer Art nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG. Der BGH lässt ein geringes Maß an individueller Prägung genügen. Geschützt ist die Darstellung, nicht die abgebildete Technik.
Sollte man Pläne vor dem Verkauf in PDF umwandeln?
Nein. Originalformate enthalten Parameter, Ebenen und Konstruktionsstände und sind deutlich wertvoller als Exporte.
Quellen
- [1]Koch, Matveev, Jiang, Williams, Artemov, Burnaev, Alexa, Zorin, Panozzo (CVPR 2019): „ABC: A Big CAD Model Dataset For Geometric Deep Learning“
- [2]Autodesk News: „Autodesk unveils Research Project Bernini for generative AI 3D shape creation“, 8. Mai 2024
- [3]Who Sells Data (Secludy): „Buying: programs that pay for company data“, abgerufen am 24. Oktober 2026
- [4]Minewell (Zusammenfassung von Jacky Chou): „Learn: Podcast mit Ryan Lock, Mitgründer von Polyshares“, 16. Oktober 2026
- [5]Shutterstock (Pressemitteilung): „Shutterstock Teams With NVIDIA to Build AI Foundation Models for Generative 3D Artist Tools“, 21. März 2023
- [6]Bundesministerium der Justiz: „§ 2 UrhG, Geschützte Werke“
- [7]Bundesgerichtshof (lexetius.com): „BGH, Urteil vom 28. Februar 1991, I ZR 88/89 (Explosionszeichnungen)“
- [8]Bundesgerichtshof (rewis.io): „BGH, Urteil vom 13. November 2013, I ZR 143/12 (Geburtstagszug)“
- [9]Bundesministerium der Justiz: „§ 31 UrhG, Einräumung von Nutzungsrechten“
- [10]Bundesministerium der Justiz: „§ 2 GeschGehG, Begriffsbestimmungen“
Dieser Beitrag beschreibt die Marktlage am 24. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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