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Liquidation, Stilllegung, Geschäftsaufgabe

Datenverwertung bei Liquidation und Betriebsstilllegung

Wird ein Unternehmen liquidiert oder stillgelegt, verschwinden E-Mail-Archive, ERP- und CRM-Daten meist mit der Kündigung von Servern und Lizenzen. Dabei sind sie Vermögen, das sich verkaufen lässt. Wir verwerten die Datensätze anonymisiert, bevor sie verloren gehen.

Auf einen Blick

  • Liquidatoren müssen das Vermögen der Gesellschaft in Geld umsetzen (§ 70 GmbHG). Datenbestände gehören dazu.
  • Die Originale bleiben nach der Liquidation zehn Jahre in Verwahrung (§ 74 Abs. 2 GmbHG). Verwertet wird eine anonymisierte Kopie.
  • Anonymisierte Datensätze fallen nicht mehr unter die DSGVO und lassen sich verkaufen, statt gelöscht zu werden.
  • Entscheidend ist der Zeitpunkt: vor der Kündigung von Servern und Lizenzen.

Darf man Firmendaten bei einer Liquidation verkaufen?

Ja. Datenbestände sind Vermögen der Gesellschaft, und die Liquidation soll dieses Vermögen zu Geld machen. Personenbezogene Inhalte werden vorher anonymisiert.

Nach § 70 GmbHG haben die Liquidatoren die laufenden Geschäfte zu beenden und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen; sie vertreten die Gesellschaft dabei gerichtlich und außergerichtlich.[1] E-Mail-Archive, ERP- und CRM-Datensätze, Projektablagen und Tickets sind Teil dieses Vermögens. Der Markt hat sich darauf eingestellt: Bei Käufern wie Ooak Data kann ausdrücklich auch ein Liquidator den Vertrag unterschreiben, gekauft wird auch von bereits geschlossenen Unternehmen.[2]

Löschen oder verwerten?

Beides lässt sich verbinden: Die Originale werden wie vorgeschrieben aufbewahrt und später gelöscht, verwertet wird eine anonymisierte Kopie.

Pflichten bei der Liquidation und was sie für die Verwertung bedeuten
PflichtWas sie verlangtFolge für die Verwertung
Verwahrung nach § 74 Abs. 2 GmbHG[3]Bücher und Schriften zehn Jahre einem Gesellschafter oder Dritten in Verwahrung gebenOriginale bleiben vollständig erhalten, verwertet wird eine Kopie
Aufbewahrung nach § 257 HGB[4]Handelsbücher 10 Jahre, Buchungsbelege 8 Jahre, Handelsbriefe 6 JahreKeine Einschränkung, solange die Originale verfügbar bleiben
Löschung nach Art. 17 DSGVO[5]Personenbezogene Daten löschen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden und keine Aufbewahrungspflicht bestehtVor dem Löschen anonymisieren; anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO

Auch das Anonymisieren selbst ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten und braucht eine Rechtsgrundlage, in Betracht kommt das berechtigte Interesse an der Verwertung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir übernehmen es als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Was bringen Datensätze aus einer Geschäftsaufgabe?

Bei kleinen Firmen fünfstellig, bei mittelständischen Unternehmen in der Regel sechsstellig.

Der US-Dienstleister SimpleClosure, der Start-ups bei der Abwicklung begleitet, hat knapp 100 Datenverkäufe mit 10.000 bis 100.000 US-$ je Unternehmen vermittelt;[6] inzwischen enthalten 47 % seiner Deals einen Verkauf von Code oder Daten.[7] Für Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitenden nennt der Käufer Replay 100.000 bis 1 Mio. US-$.[8] Mehr dazu im Artikel Was ist ein Datenbestand wert?

Wie läuft die Verwertung bei einer Stilllegung ab?

Wie bei jedem Verkauf: erst beschreiben, dann einen Käufer finden, dann anonymisieren und übergeben. Nur der Zeitpunkt ist kritischer.

  1. 1

    Erstgespräch und Einschätzung

    Sie beantworten elf Fragen zu Systemen, Zeitraum und Umfang oder sprechen direkt mit uns. Wir brauchen dafür keinen Zugriff auf die Daten und geben Ihnen eine erste Einschätzung.

  2. 2

    Datenblatt und Käufersuche

    Wir beschreiben den Bestand ohne Namen, stimmen das Datenblatt mit Ihnen ab und sprechen geprüfte Käufer an. Unternehmen und Verfahren bleiben vertraulich.

  3. 3

    Vergütung und Anonymisierung

    Sobald ein Käufer gefunden ist, vereinbaren wir eine auftragsabhängige Vergütung. Unter Auftragsverarbeitungsvertrag anonymisieren wir den Bestand in Deutschland oder bei Ihnen; der Käufer erhält eine Probe unter NDA.

  4. 4

    Lizenz und Übergabe

    Sie geben den Käufer frei, wir übergeben die anonymisierten Daten und löschen anschließend die Zuordnung.

Gilt das auch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften?

Ja. Wer sein Geschäft aufgibt, entscheidet selbst über die Verwertung seiner Datenbestände; die Aufbewahrungspflichten nach HGB und AO gelten für Kaufleute ebenso.

Bei Nachfolge oder Verkauf statt Stilllegung gelten teils andere Regeln. Mehr dazu auf der Seite Unternehmensverkauf und Nachfolge.

Häufige Fragen

Darf man Daten bei einer Liquidation verkaufen?

Ja. Datenbestände gehören zum Vermögen der Gesellschaft, und die Liquidatoren müssen dieses Vermögen in Geld umsetzen (§ 70 GmbHG). Personenbezogene Inhalte dürfen nicht einfach weitergegeben werden, deshalb wird vor der Übergabe anonymisiert und ein anonymisierter Datensatz lizenziert.

Müssen die Daten bei einer Liquidierung nicht ohnehin gelöscht werden?

Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn sie für ihren Zweck nicht mehr gebraucht werden (Art. 17 DSGVO), soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht. Anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO. Wird vor dem Löschen anonymisiert, bleibt ein verwertbarer Bestand übrig.

Wer unterschreibt den Lizenzvertrag?

Bei einer GmbH in Liquidation die Liquidatoren, die die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 70 GmbHG). Bei Einzelunternehmen der Inhaber selbst.

Was passiert mit den Originalen?

Die Bücher und Schriften der Gesellschaft sind nach der Liquidation zehn Jahre aufzubewahren (§ 74 Abs. 2 GmbHG). Lizenziert wird eine anonymisierte Kopie, die Originale gehen wie vorgeschrieben in Verwahrung.

Wie viel bringen Firmendaten bei einer Betriebsstilllegung?

Kleine, abgewickelte Start-ups erzielten über den US-Dienstleister SimpleClosure 10.000 bis 100.000 US-$. Für Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitenden nennen Käufer 100.000 bis 1 Mio. US-$.

Quellen

  1. [1]Bundesministerium der Justiz: „§ 70 GmbHG, Aufgaben der Liquidatoren“
  2. [2]Ooak Data: „Partner with us“, abgerufen am 20. Oktober 2026
  3. [3]Bundesministerium der Justiz: „§ 74 GmbHG, Schluss der Liquidation“
  4. [4]Bundesministerium der Justiz: „§ 257 HGB, Aufbewahrung von Unterlagen“
  5. [5]EUR-Lex: „Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)“
  6. [6]Gizmodo (Bruce Gil), nach Forbes: „Failed companies are selling old Slack chats and email archives to train AI“, 17. April 2026
  7. [7]MIT Technology Review (Matthew King): „AI labs are buying data from dead startups to train their models“, 13. Oktober 2026
  8. [8]Replay: „Value my data“, abgerufen am 20. Oktober 2026

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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