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Eigenverwaltung, Schutzschirm, StaRUG

Datenverwertung in Sanierung und Restrukturierung

In der Sanierung zählt jeder Euro Liquidität. Historische E-Mails, Tickets, ERP- und CRM-Daten lassen sich als anonymisierte Kopie lizenzieren, ohne dass sich im Betrieb etwas ändert. Das Unternehmen behält seine Daten und arbeitet normal weiter.

Auf einen Blick

  • Datenverwertung bringt zusätzliche Liquidität, ohne Betriebsvermögen zu verkaufen oder Abläufe zu ändern.
  • In Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und StaRUG entscheidet die Geschäftsführung selbst über die Lizenzierung.
  • Lizenziert wird eine anonymisierte Kopie historischer Daten; aktuelle Preise, Konstruktionen und Kundenlisten bleiben ausgeschlossen.
  • Bezahlt wird als Einmalzahlung oder als Vorauszahlung mit Umsatzbeteiligung an weiteren Lizenzen.

Wie hilft Datenverwertung in der Sanierung?

Sie bringt Liquidität aus einem Vermögenswert, der im Betrieb ohnehin anfällt und sonst ungenutzt bleibt.

Anders als beim Verkauf von Anlagen oder Unternehmensteilen gibt das Unternehmen nichts ab, was es für den Betrieb braucht. Lizenziert wird eine anonymisierte Kopie historischer E-Mails, Tickets, ERP- und CRM-Datensätze. Spezialisierte Käufer arbeiten schnell: Ooak Data nennt zwei bis vier Wochen bis zur Zahlung,[1] Turing prüft eine Stichprobe meist innerhalb einer Woche und zahlt einmalig.[2] Replay zahlt zusätzlich zur Vorauszahlung eine Beteiligung an jeder weiteren Lizenz.[3]

Wer entscheidet in Eigenverwaltung, Schutzschirm und StaRUG?

In allen drei Fällen die Geschäftsführung. Ein Insolvenzverwalter übernimmt das Unternehmen nicht.

Sanierungswege und wer über die Datenverwertung entscheidet
VerfahrenWer entscheidetBesonderheit
Eigenverwaltung[4]Die Geschäftsführung, unter Aufsicht eines SachwaltersInsolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter (§ 270 InsO)
Schutzschirmverfahren[5]Die Geschäftsführung, unter Aufsicht eines SachwaltersBei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung; Insolvenzplan binnen höchstens drei Monaten (§ 270d InsO)
StaRUG[6]Die GeschäftsführungAußergerichtliche Restrukturierung bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 29 StaRUG)
Freie SanierungDie GeschäftsführungOhne gerichtliches Verfahren

Im Regelinsolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter gilt anderes. Dazu die Seite Datenbestände aus dem Insolvenzverfahren verkaufen.

Was wird lizenziert, und was bleibt im Haus?

Lizenziert werden historische Arbeitsabläufe. Alles, was dem Unternehmen heute einen Wettbewerbsvorteil verschafft, bleibt draußen.

  • Lizenziert: abgeschlossene Vorgänge aus E-Mail, Tickets, ERP, CRM und Projekten, anonymisiert und ohne Firmennamen.
  • Ausgeschlossen: aktuelle Preise und Kalkulationen, laufende Konstruktionen, Kundenlisten, Personalakten und Gesundheitsdaten.
  • Personenbezogene Daten werden vor der Übergabe anonymisiert; anonymisierte Daten fallen nicht unter die DSGVO.[7]

Wie läuft die Lizenzierung ab?

In vier Schritten, parallel zum laufenden Betrieb.

  1. 1

    Erstgespräch und Einschätzung

    Sie beantworten elf Fragen zu Systemen, Zeitraum und Umfang oder sprechen direkt mit uns. Wir brauchen dafür keinen Zugriff auf die Daten und geben Ihnen eine erste Einschätzung.

  2. 2

    Datenblatt und Käufersuche

    Wir beschreiben den Bestand ohne Namen, stimmen das Datenblatt mit Ihnen ab und sprechen geprüfte Käufer an. Unternehmen und Verfahren bleiben vertraulich.

  3. 3

    Vergütung und Anonymisierung

    Sobald ein Käufer gefunden ist, vereinbaren wir eine auftragsabhängige Vergütung. Unter Auftragsverarbeitungsvertrag anonymisieren wir den Bestand in Deutschland oder bei Ihnen; der Käufer erhält eine Probe unter NDA.

  4. 4

    Lizenz und Übergabe

    Sie geben den Käufer frei, wir übergeben die anonymisierten Daten und löschen anschließend die Zuordnung.

Häufige Fragen

Kann man Firmendaten verkaufen, ohne den Betrieb zu stören?

Ja. Lizenziert wird eine anonymisierte Kopie historischer Daten. Das Unternehmen arbeitet mit seinen Originalen weiter, Systeme und Abläufe bleiben unverändert.

Behält das Unternehmen seine Daten?

Ja. Es gibt eine Lizenz zur Nutzung einer anonymisierten Kopie, keine Übertragung der Originale. Mehrere Käufer werben ausdrücklich damit, dass Unternehmen Eigentümer ihrer Daten bleiben.

Geht das auch im StaRUG-Verfahren oder in Eigenverwaltung?

Ja. In beiden Fällen führt die Geschäftsführung das Unternehmen weiter und entscheidet selbst über die Verwertung, in der Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters.

Wie schnell fließt Geld?

Bei spezialisierten Käufern teils innerhalb weniger Wochen: Ooak Data nennt zwei bis vier Wochen, Turing prüft eine Stichprobe meist innerhalb einer Woche. Hinzu kommt die Zeit für die Käufersuche.

Landen dabei Geschäftsgeheimnisse beim Wettbewerb?

Nein. Aktuelle Preise, Konstruktionen, Kundenlisten und andere wettbewerbsrelevante Inhalte werden ausgeschlossen, Firmennamen und Personen anonymisiert. Lizenziert werden historische Arbeitsabläufe.

Quellen

  1. [1]Ooak Data: „Partner with us“, abgerufen am 20. Oktober 2026
  2. [2]Turing: „Project Lazarus“, abgerufen am 20. Oktober 2026
  3. [3]Replay: „Value my data“, abgerufen am 20. Oktober 2026
  4. [4]Bundesministerium der Justiz: „§ 270 InsO, Eigenverwaltung“
  5. [5]Bundesministerium der Justiz: „§ 270d InsO, Vorbereitung einer Sanierung (Schutzschirmverfahren)“
  6. [6]Bundesministerium der Justiz: „§ 29 StaRUG, Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen“
  7. [7]EUR-Lex: „Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)“

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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