Datenbestände aus dem Insolvenzverfahren verkaufen
E-Mail-Archive, ERP-, CRM- und Ticketdaten des Schuldners sind verwertbare Masse. Wir machen daraus einen zusätzlichen Erlös: Wir beschreiben den Bestand, finden Käufer, anonymisieren nach DSGVO und lizenzieren die Datensätze an KI-Unternehmen.
Auf einen Blick
- Datenbestände sind verwertbare Insolvenzmasse (§ 35 InsO), Geschäftsbücher ausdrücklich (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
- Käufer zahlen für Bestände mittelständischer Unternehmen in der Regel sechsstellige Beträge.
- Verkauft wird eine anonymisierte Kopie; die Originale bleiben für die Aufbewahrungspflichten erhalten.
- Keine Vorabkosten: Die Vergütung wird erst vereinbart, wenn ein Käufer gefunden ist.
Welche Datenbestände aus dem Insolvenzverfahren lassen sich verkaufen?
Alle Systeme, in denen sich die Arbeit des Unternehmens niedergeschlagen hat: E-Mail und Teamchat, ERP und Buchhaltung, CRM, Tickets, Dokumente sowie Code und CAD.
Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners (§ 35 Abs. 1 InsO).[1] Für die Geschäftsbücher stellt § 36 Abs. 2 Nr. 1 InsO ausdrücklich klar, dass sie dazugehören.[2] E-Mail-Archive, Datensätze aus ERP und CRM oder Ticketsysteme sind im Geschäftsbetrieb entstanden und lassen sich verwerten wie Maschinen oder Forderungen. In der Praxis tauchen sie in Verwertungen trotzdem selten auf.
- Maschinen und Anlagen
- Warenlager
- Forderungen
- Immobilien
- Marken und Schutzrechte
- E-Mail-Archive
- ERP und Buchhaltung
- CRM und Vertrieb
- Tickets und Support
- Dokumente und Wikis
- Code und CAD
Was bringt die Datenverwertung der Masse?
Für mittelständische Bestände in der Regel einen sechsstelligen Betrag, bei großen Unternehmen auch mehr.
Datenkäufer nennen ihre Preise inzwischen offen. Replay gibt für Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitenden 100.000 bis 1 Mio. US-$ an,[3] Handshake AI errechnet für 100 Mitarbeitende und zehn Jahre Geschäftsbetrieb 383.000 bis 897.000 US-$.[4] Welche Faktoren den Preis bestimmen und welche Deals es gab, zeigt der Artikel Was ist ein Datenbestand wert?
Wie läuft der Verkauf der Datensätze ab?
In vier Schritten. Bis ein Käufer feststeht, verlassen keine Daten das Verfahren.
- 1
Erstgespräch und Einschätzung
Sie beantworten elf Fragen zu Systemen, Zeitraum und Umfang oder sprechen direkt mit uns. Wir brauchen dafür keinen Zugriff auf die Daten und geben Ihnen eine erste Einschätzung.
- 2
Datenblatt und Käufersuche
Wir beschreiben den Bestand ohne Namen, stimmen das Datenblatt mit Ihnen ab und sprechen geprüfte Käufer an. Unternehmen und Verfahren bleiben vertraulich.
- 3
Vergütung und Anonymisierung
Sobald ein Käufer gefunden ist, vereinbaren wir eine auftragsabhängige Vergütung. Unter Auftragsverarbeitungsvertrag anonymisieren wir den Bestand in Deutschland oder bei Ihnen; der Käufer erhält eine Probe unter NDA.
- 4
Lizenz und Übergabe
Sie geben den Käufer frei, wir übergeben die anonymisierten Daten und löschen anschließend die Zuordnung.
Was ist rechtlich zu beachten?
Der Verwalter ist für die Daten verantwortlich, personenbezogene Inhalte werden vor der Übergabe anonymisiert, und die Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen.
- Mit der Eröffnung geht die Verfügungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO), damit auch die datenschutzrechtliche Verantwortung.[5]
- Anonymisierte Daten fallen nicht unter die DSGVO (Erwägungsgrund 26).[6] Für pseudonymisierte Daten kommt es nach dem EuGH darauf an, ob der Empfänger Personen mit vertretbarem Aufwand identifizieren kann.[7]
- Daten, die der Schuldner nur im Auftrag Dritter verarbeitet hat, können aussonderungsfähig sein (OLG Düsseldorf, I-6 U 241/11).[8]
- Die Originale unterliegen weiter den Fristen nach § 257 HGB, lizenziert wird eine anonymisierte Kopie.[9]
Die ausführliche Rechtslage steht im Artikel Datenverwertung im Insolvenzverfahren.
Häufige Fragen
Kann der Insolvenzverwalter Datenbestände verkaufen?
Ja. Datenbestände gehören zum Vermögen des Schuldners und damit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO), Geschäftsbücher ausdrücklich (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 InsO). Personenbezogene Inhalte werden vor der Übergabe anonymisiert, verkauft oder lizenziert wird dann der anonymisierte Datensatz.
Wie viel bringt die Datenverwertung im Insolvenzverfahren?
Für Bestände mittelständischer Unternehmen nennen Käufer in der Regel sechsstellige Beträge: 100.000 bis 1 Mio. US-$ bei 50 bis 250 Mitarbeitenden, für 100 Mitarbeitende und zehn Jahre Geschäftsbetrieb 383.000 bis 897.000 US-$. Den konkreten Wert bestimmen Umfang, Historie, Systeme und Exklusivität.
Wer kauft Datensätze aus Insolvenzen?
KI-Labore, spezialisierte Datenanbieter und Anbieter von Trainingsumgebungen. Sie trainieren KI-Agenten an echten Arbeitsabläufen und brauchen dafür Vorgänge aus E-Mail, ERP, CRM und Ticketsystemen.
Was kostet die Verwertung die Masse?
Nichts im Voraus. Bestandsaufnahme, Datenblatt und Käufersuche sind kostenlos. Sobald ein Käufer gefunden ist, vereinbaren wir eine auftragsabhängige Vergütung.
Müssen wir dafür Daten herausgeben?
Erst, wenn ein Käufer feststeht. Das Datenblatt entsteht aus einem Fragebogen ohne Datenzugriff. Die Anonymisierung läuft unter Auftragsverarbeitungsvertrag in Deutschland oder in der Infrastruktur des Verfahrens.
Quellen
- [1]Bundesministerium der Justiz: „§ 35 InsO, Begriff der Insolvenzmasse“
- [2]Bundesministerium der Justiz: „§ 36 InsO, Unpfändbare Gegenstände“
- [3]Replay: „Value my data“, abgerufen am 20. Oktober 2026
- [4]Handshake AI: „Data Partnerships“, abgerufen am 20. Oktober 2026
- [5]Bundesministerium der Justiz: „§ 80 InsO, Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts“
- [6]EUR-Lex: „Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)“
- [7]beck-aktuell: „EuGH, Urteil vom 4. September 2025, C-413/23 P (EDSB/SRB): Pseudonymisierte Daten bei Weitergabe an Dritte“, 5. September 2025
- [8]GÖRG: „Kundendaten in der Insolvenz (zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2012, I-6 U 241/11)“, 8. August 2013
- [9]Bundesministerium der Justiz: „§ 257 HGB, Aufbewahrung von Unterlagen“
- [10]Ooak Data: „Partner with us“, abgerufen am 20. Oktober 2026
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was ist Ihr Datenbestand wert?
Elf Fragen, keine Daten nötig, keine Vorabkosten. Sie erhalten eine erste Einschätzung.
Weitere Situationen
- Liquidation und StilllegungFirmendaten verkaufen statt löschen, bevor Server und Lizenzen gekündigt werden.
- Sanierung und RestrukturierungLiquidität aus Daten, die im Betrieb ohnehin anfallen. Für Eigenverwaltung, Schutzschirm und StaRUG.
- Unternehmensverkauf und NachfolgeBei Verkauf, Nachfolge oder fehlendem Nachfolger bleibt der Wert der Firmenhistorie nicht liegen.
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