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Datenart: E-Mail und Teamchat

E-Mail-Archive verkaufen und lizenzieren

In E-Mails steht, wie ein Unternehmen tatsächlich arbeitet: Abstimmungen, Reklamationen, Freigaben und Entscheidungen im Wortlaut. KI-Käufer suchen genau das. Wir anonymisieren das Archiv nach DSGVO und lizenzieren es an geprüfte Käufer.

Auf einen Blick

  • E-Mails zeigen Abstimmungen und Entscheidungen im Wortlaut. Genau solche Aufzeichnungen suchen KI-Käufer.
  • Im Insolvenzverfahren von Spirit Airlines bot Google 10 Mio. US-$ für rund 100 Mio. E-Mails und 500 Mio. Teams-Nachrichten.
  • Lizenziert wird eine anonymisierte Kopie. Die Originale bleiben für die Aufbewahrungsfristen erhalten, Handelsbriefe sechs Jahre (§ 257 HGB).
  • Private E-Mails, Personalvorgänge und Gesundheitsangaben werden vor der Übergabe ausgeschlossen.

Warum kaufen KI-Unternehmen E-Mail-Archive?

Weil E-Mails zeigen, wie in Unternehmen abgestimmt und entschieden wird. Das steht in keinem öffentlichen Text.

KI-Labore trainieren Agenten, die Büroaufgaben übernehmen sollen. Dafür brauchen sie echte Arbeitsabläufe. micro1 sucht ausdrücklich Aufzeichnungen darüber, wie Teams Entscheidungen treffen,[1] Labelbox stuft systemübergreifende Daten mit Zeitstempeln und Rollen als dringend gefragt ein.[2] Am wertvollsten sind Archive, in denen sich E-Mails über Auftrags- oder Kundennummern mit ERP und Buchhaltung verbinden lassen. Dann ist ein Vorgang von der Anfrage bis zur Zahlung nachvollziehbar.

Was bringt ein E-Mail-Archiv?

Das hängt von Umfang, Zeitraum und Verknüpfung ab. Die Spanne reicht von fünfstelligen Beträgen bei kleinen Firmen bis zu Millionen bei Konzernen.

Im Insolvenzverfahren der US-Fluggesellschaft Spirit Airlines bot Google 10 Mio. US-$ für rund 100 Mio. E-Mails und 500 Mio. Microsoft-Teams-Einträge, ein Wettbewerber legte 12,5 Mio. US-$ vor.[3] Am anderen Ende stehen kleine Firmen: Ein rund zweieinhalb Jahre altes Start-up erwartet etwa 15.000 US-$ für Daten aus Google Workspace, Notion, Figma und Slack.[4] Preise nach Unternehmensgröße zeigt der Artikel Was ist ein Datenbestand wert?

Welche E-Mail-Daten kommen infrage?

Geschäftliche Postfächer und Teamchats aus allen gängigen Systemen. Ein Export im Standardformat genügt.

Übliche Quellen und Exportformate
SystemÜbliches ExportformatHinweis
Microsoft 365, Exchange, OutlookPSTExport über eDiscovery oder direkt aus Outlook
Google Workspace, GmailMBOXExport über Google Vault oder Takeout
Andere MailserverEML oder MBOXZum Beispiel IONOS oder eigene Server
Microsoft Teams, SlackExport als JSON oder über eDiscoveryGemeinsam mit den E-Mails besonders wertvoll

Was ist rechtlich zu beachten?

E-Mails enthalten fast immer Personenbezüge. Verwertet wird deshalb nur eine wirksam anonymisierte Kopie; die Originale bleiben für die Aufbewahrungsfristen erhalten.

  • Anonymisierte Daten fallen nicht unter die DSGVO (Erwägungsgrund 26).[5] Für pseudonymisierte Daten kommt es nach dem EuGH darauf an, ob der Empfänger Personen mit vertretbarem Aufwand identifizieren kann.[6]
  • Geschäftliche E-Mails sind Handelsbriefe und sechs Jahre aufzubewahren (§ 257 HGB). Lizenziert wird eine Kopie, die Originale bleiben verfügbar.[7]
  • Private E-Mails, Personalvorgänge und Gesundheitsangaben werden ausgeschlossen. Der US-Anwalt Greg Ewing weist darauf hin, dass E-Mails und Kalender private Details wie Arzttermine enthalten.[4]
  • Im eröffneten Insolvenzverfahren entscheidet der Verwalter über die Verwertung (§ 80 InsO).[8] Mehr dazu im Artikel Datenverwertung im Insolvenzverfahren.

Wie läuft der Verkauf ab?

In vier Schritten. Bis ein Käufer feststeht, verlassen keine E-Mails das Unternehmen.

  1. 1

    Erstgespräch und Einschätzung

    Sie beantworten neun Fragen zu Branche, Programmen, Datenmenge und Historie oder sprechen direkt mit uns. Wir brauchen dafür keinen Zugriff auf die Daten und geben Ihnen eine erste Einschätzung.

  2. 2

    Datenblatt und Käufersuche

    Wir beschreiben den Bestand ohne Namen, stimmen das Datenblatt mit Ihnen ab und sprechen geprüfte Käufer an. Unternehmen und Verfahren bleiben vertraulich.

  3. 3

    Vergütung und Anonymisierung

    Sobald ein Käufer gefunden ist, vereinbaren wir eine auftragsabhängige Vergütung. Unter Auftragsverarbeitungsvertrag anonymisieren wir den Bestand lokal beim Verkäufer; der Käufer erhält eine Probe unter NDA.

  4. 4

    Lizenz und Übergabe

    Sie geben den Käufer frei, wir übergeben die anonymisierten Daten und löschen anschließend die Zuordnung.

Häufige Fragen

Kann man ein E-Mail-Archiv verkaufen?

Ja, als Lizenz an einer anonymisierten Kopie. Personen, Firmen und Nummern werden durch Pseudonyme ersetzt, private Inhalte ausgeschlossen. Die Originale bleiben beim Unternehmen und werden wie vorgeschrieben aufbewahrt.

In welchem Format braucht ihr die E-Mails?

Üblich sind PST-Dateien aus Outlook und Exchange, MBOX aus Google Workspace oder einzelne EML-Dateien. Teamchats aus Microsoft Teams oder Slack als Export. Daten brauchen wir erst, wenn ein Käufer feststeht.

Was passiert mit privaten E-Mails der Mitarbeitenden?

Sie werden vor der Übergabe ausgeschlossen, ebenso Personalvorgänge und Gesundheitsangaben. Was übrig bleibt, wird anonymisiert und vor jeder Freigabe stichprobenartig von Hand geprüft.

Erfährt der Käufer, von welcher Firma die E-Mails stammen?

Nein. Firmennamen, Domains, Signaturen und Personen werden entfernt, auch in Betreffzeilen und Anhängen. Der Lizenzvertrag verbietet Versuche der Re-Identifizierung.

Was bringt ein E-Mail-Archiv?

Das hängt von Umfang, Zeitraum und Verknüpfung mit anderen Systemen ab. Kleine Firmen erzielen meist fünfstellige Beträge, für die rund 100 Mio. E-Mails und 500 Mio. Teams-Nachrichten von Spirit Airlines bot Google 10 Mio. US-$.

Quellen

  1. [1]micro1: „Monetize your company's operational data“, abgerufen am 20. Oktober 2026
  2. [2]Labelbox: „Prism: Data licensing“, abgerufen am 20. Oktober 2026
  3. [3]Fortune (Wen Shao): „Google wants Spirit Airlines' data. Micro1 wants to pay more“, 14. September 2026
  4. [4]MIT Technology Review (Matthew King): „AI labs are buying data from dead startups to train their models“, 13. Oktober 2026
  5. [5]EUR-Lex: „Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)“
  6. [6]beck-aktuell: „EuGH, Urteil vom 4. September 2025, C-413/23 P (EDSB/SRB): Pseudonymisierte Daten bei Weitergabe an Dritte“, 5. September 2025
  7. [7]Bundesministerium der Justiz: „§ 257 HGB, Aufbewahrung von Unterlagen“
  8. [8]Bundesministerium der Justiz: „§ 80 InsO, Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts“

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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